Gewerbliche
GRW NRW
Sie planen eine größere Investition? Neue Maschinen, ein moderneres Gebäude oder die Erweiterung Ihres Standorts? Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können Sie sich bis zu 30 % Ihrer Kosten durch Zuschüsse vom Staat fördern lassen.
Wieviel Förderung kann ich bekommen?
Was muss ich dafür tun?
Wer hilft mir dabei?
Wie aufwändig ist das?
Es lohnt sich, in jedem Einzelfall genauer hinzuschauen.
Was wird gefördert?
- Investitionen in Betriebsstätten (Neubau, Erweiterung, Modernisierung)
- Anschaffung von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen
- In bestimmten Fällen: immaterielle Investitionen (z.B. Patente, Lizenzen)
- Nur produktive Investitionen: reine Finanzanlagen oder Umschuldungen sind ausgeschlossen
Wer wird gefördert?
- Produzierende Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Kriterien)
- Gewerbliche und produzierende Unternehmen. Bestimmte Wirtschaftszweige sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Unternehmen in förderfähigen Gebieten (Bochum: je nach Unternehmensadresse C2- oder D-Fördergebiet)
Welche Bedingungen muss ich beachten?
Es handelt sich um…
- eine Neuansiedlung?
- die Diversifizierung Ihres bestehenden Betriebes?
- Errichtungsinvestitionen?
- den Erwerb einer von Schließung bedrohten Betriebsstätte?
- eine Erweiterung der Produktionsvielfalt?
- Investitionen mit Umwelt- und Energieeffizienz-Effekten?
- KMU-Beratungsleistungen z.B. zur Markteinführungs-Unterstützung?
… all diese Dinge können förderfähig sein.
Sie möchten das für Ihr konkretes Vorhaben prüfen und vor der Antragstellung wissen, welcher Zeiteinsatz und Arbeitsaufwand auf Sie zukommen?
Vereinbaren Sie einen Termin!
